Strafrecht

Bei strafrechtlichen Angelegenheiten vertritt Sie Rechtsanwalt Thomas Brückner sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger. Ihr Vorteil ist hier der persönliche Kontakt zu wichtigen Entscheidungsträgern sowie die jahrelange Erfahrung in Strafrechtsprozessen. Zum Leistungsspektrum gehören u.a. :

  • Strafverteidigung
  • Nebenklagevertretung
  • Opferentschädigung
  • Steuerstrafsachen