Dr. Thomas Schwarz

Dr. Schwarz wurde 1992 von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zugelassen. 1996 wurde seine Doktorarbeit aus dem Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts vorgelegt und angenommen.

Seit 2002 ist Dr. Schwarz zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Er ist insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht sowie Wirtschafts- und Unternehmensrecht anwaltlich tätig.